Barrierefreie Website
Was das BFSG für dein Unternehmen bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kurz: BFSG. Für viele Unternehmen kam es überraschend, für manche gar nicht. Dabei betrifft es eine breite Gruppe von Website-Betreibern und hat konkrete Konsequenzen, wenn nichts passiert. Dieser Artikel erklärt, was das Gesetz bedeutet, wen es trifft und was du jetzt konkret tun kannst.
Was ist das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, kurz EAA. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen. Also für Menschen, die blind oder sehbehindert sind, die nicht mit einer Maus navigieren können, die auf Screenreader angewiesen sind oder die kognitive Einschränkungen haben.
Es geht dabei nicht um Gefälligkeit, sondern um Gleichberechtigung. Und seit dem 28. Juni 2025 ist es Pflicht.
Das Gesetz orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG 2.1, auf dem Level AA. Das ist der internationale Standard für barrierefreies Webdesign. Wer ihn einhält, erfüllt auch die Anforderungen des BFSG.
Wen betrifft das BFSG — und wen nicht?
Das ist die erste Frage die sich die meisten stellen. Und die Antwort ist nicht ganz einfach.
Betroffen sind Unternehmen, die B2C-Dienstleistungen anbieten. Also Unternehmen, die direkt mit Endkunden zu tun haben. Das umfasst Online-Shops, buchbare Dienstleistungen, Apps und alle Websites über die Kunden aktiv Angebote in Anspruch nehmen.
Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Das klingt nach einer breiten Ausnahme, ist es aber nicht vollständig. Wer auch Produkte verkauft, die unter das Gesetz fallen, muss diese barrierefrei anbieten, unabhängig von Größe und Umsatz.
Reine B2B-Plattformen ohne Endkundenkontakt sind nicht erfasst. Archivierte Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden, sind ausgenommen. Ebenso Karten und Kartendienste sowie Inhalte von Drittanbietern, auf die du keinen Einfluss hast.
Kurz gesagt: Wenn du einen Online-Shop betreibst oder Kunden über deine Website Leistungen buchen können, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Im Zweifel lohnt sich eine professionelle Prüfung.
Was muss deine Website konkret können?
Das BFSG schreibt vor, dass digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Das sind die vier Grundprinzipien der WCAG. Was heißt das in der Praxis?
Wahrnehmbar:
Alle Inhalte müssen auch ohne Sehen oder Hören zugänglich sein. Das bedeutet: Bilder brauchen , Videos brauchen Untertitel, Farbinformationen dürfen nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein. Kontraste zwischen Text und Hintergrund müssen ausreichend stark sein.
Bedienbar:
Deine Website muss vollständig per Tastatur navigierbar sein. Nicht jeder kann eine Maus bedienen. Animationen und Bewegungen, die Nutzer ablenken oder stören könnten, müssen abschaltbar sein. Fristen und Zeitlimits müssen anpassbar sein.
Verständlich:
Texte müssen klar strukturiert sein. Formulare müssen verständliche Fehlermeldungen ausgeben. Navigation muss konsistent sein und Nutzer nicht überraschen.
Robust:
Die Website muss mit aktuellen Hilfstechnologien, also Screenreadern und ähnlichen Tools, kompatibel sein. Code muss sauber und valide sein, damit assistive Technologien ihn korrekt interpretieren können.
Das klingt nach einem langen Anforderungskatalog, weil es einer ist. Viele dieser Punkte sind in modernen, professionell gebauten Websites bereits umgesetzt. Aber eben nicht in allen.
Die Barrierefreiheitserklärung: Was du veröffentlichen musst
Neben der technischen Umsetzung gibt es eine weitere Pflicht: die Barrierefreiheitserklärung. Das ist ein öffentlich zugängliches Dokument auf deiner Website, das erklärt, welche Maßnahmen du zur Barrierefreiheit ergriffen hast, wo noch Lücken bestehen und wie Nutzer Probleme melden können.
Diese Erklärung ist kein optionales Extra, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden und leicht auffindbar sein. Wer sie weglässt, verstößt damit bereits gegen das Gesetz, auch wenn die technische Umsetzung stimmt.
Was passiert wenn du nichts tust?
Verstöße gegen das BFSG sind Ordnungswidrigkeiten. Die Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen, abhängig von Art und Schwere des Verstoßes. Dazu kommt: Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können Abmahnungen aussprechen. Das ist keine theoretische Gefahr, das ist ein realer Wettbewerbshebel.
Das heißt nicht, dass du morgen eine Abmahnung bekommst wenn deine Website noch nicht barrierefrei ist. Aber es heißt, dass das Risiko real ist und mit der Zeit wächst. Wer früh handelt, ist sicherer und hat weniger Aufwand.
Barrierefreiheit und SEO: Zwei Ziele, eine Maßnahme
Hier steckt ein Aspekt drin, der oft übersehen wird: Viele Anforderungen des BFSG sind gleichzeitig gute . Alt-Texte für Bilder helfen Screenreadern und helfen Google beim Verstehen deiner Inhalte. Eine klare Überschriftenstruktur verbessert die Lesbarkeit für Menschen und für Crawler. Schnelle Ladezeiten und sauberer Code sind gut für Menschen mit langsamen Verbindungen und gut für dein Google-Ranking.
Wer seine Website barrierefrei macht, investiert also gleichzeitig in bessere Sichtbarkeit bei Google. Das macht die Umsetzung wirtschaftlich doppelt sinnvoll.
Wie du jetzt vorgehst
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Viele Websites haben bereits einige Anforderungen erfüllt, ohne es zu wissen. Andere haben größere Lücken. Ohne eine systematische Prüfung weißt du nicht, wo du stehst.
Für die Prüfung gibt es automatische Tools wie den WAVE Accessibility Evaluator oder Lighthouse in den Chrome Developer Tools. Diese erfassen jedoch nur einen Teil der Probleme. Manuelle Prüfungen durch erfahrene Entwickler sind für eine vollständige Bewertung notwendig.
Nach der Prüfung folgt die Priorisierung: Was muss zwingend behoben werden, was kann in einem zweiten Schritt kommen? Die Barrierefreiheitserklärung kann parallel erstellt werden.
Wer seine Website ohnehin neu aufsetzen oder überarbeiten will, hat jetzt den idealen Moment: Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist deutlich günstiger als sie nachträglich einzubauen. Als setzen wir Barrierefreiheit standardmäßig als Bestandteil jedes Projekts um. Und wir helfen dir auch dabei, bestehende Websites auf BFSG-Konformität zu prüfen und anzupassen.
